Rechtliche Angaben
Allgemeine Mietbedingungen für Pferdeanhänger
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Vermietung eines Pferdeanhängers durch die CS Service GmbH, Landwehrstr. 26, 97249 Eisingen, an Verbraucher und Unternehmer. Mietsache ist der im Einzelvertrag bezeichnete Anhänger einschließlich des dort aufgeführten Zubehörs.
§ 2 Unverbindliche Anfrage und Vertragsschluss
Die Website dient nur der Information und der unverbindlichen Anfrage per E-Mail. Sie bietet keine Onlinebuchung und keine Onlinezahlung. Eine E-Mail-Anfrage, eine Antwort oder eine Terminabsprache reserviert den Anhänger nicht verbindlich. Der Mietvertrag entsteht erst persönlich durch Unterschrift bei Übergabe.
§ 3 Mietdauer, Preis, Kaution und Zahlung
Der auf der Website veröffentlichte Tagesmietpreis von 55 € einschließlich Umsatzsteuer und die dort genannte Kaution gelten für die angebotene Standardmiete. Aus der vereinbarten Mietdauer wird der konkrete Gesamtpreis berechnet und vor der Unterschrift im Einzelvertrag genannt. Individuell vereinbarte Abweichungen sowie zusätzliche Leistungen oder Kosten gelten nur, wenn sie vor der Unterschrift vereinbart und im Einzelvertrag festgehalten werden. Zahlung: Überweisung im Voraus oder Barzahlung bei Übergabe. Die genaue Fälligkeit wird im Einzelvertrag festgelegt.
§ 4 Pflichten des Mieters
Der Mieter muss den Anhänger sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend den Fahrzeugpapieren sowie den bei Übergabe gegebenen Sicherheits- und Bedienhinweisen verwenden. Er prüft eigenverantwortlich insbesondere Fahrerlaubnis, zulässige Anhängelast, Stützlast, Gesamtgewicht, Kupplung, Beleuchtung, Bereifung, Bremsen und die Voraussetzungen der 100-km/h-Zulassung.
Der Anhänger darf nicht überladen, untervermietet, technisch verändert oder für rechtswidrige oder nicht vereinbarte Zwecke genutzt werden.
§ 5 Tiertransport und Ladungssicherung
Der Mieter ist für eine sichere, tierschutzgerechte Beförderung, geeignete Tiere, die Einhaltung der gesetzlichen Transportvorschriften und die ordnungsgemäße Ladungs- und Tiersicherung verantwortlich. Die zulässigen Gewichte des Anhängers und des Zugfahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
§ 6 Übergabe und Rückgabe
Zustand, sichtbare Schäden, Zubehör und Kilometer- oder sonstige relevante Angaben werden bei Übergabe und Rückgabe in einem Protokoll festgehalten. Der Mieter zeigt erkennbare Mängel sofort an. Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, im vereinbarten Zustand und mit allen überlassenen Unterlagen, Schlüsseln und Zubehörteilen zurückzugeben. Besondere Reinigungsleistungen, Verspätungsfolgen oder sonstige Entgelte gelten nur, wenn sie im Einzelvertrag wirksam vereinbart wurden.
§ 7 Unfall, Panne, Schaden und Diebstahl
Unfälle, Pannen, Schäden, Verlust und Diebstahl sind der Vermieterin unverzüglich per E-Mail an info@pferdeanhaenger-wuerzburg.com mitzuteilen. Der Mieter sichert Beweise, notiert Beteiligte und Zeugen und informiert bei Diebstahl, Personenschäden oder sonst gesetzlich erforderlichen Fällen die Polizei. Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten sind zu unterlassen. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin beauftragt werden, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich ist.
§ 8 Versicherung und Haftung
Für den Anhänger besteht eine Haftpflichtversicherung; die Vermietung ist laut schriftlicher Bestätigung eingeschlossen. Es besteht keine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Vermieterin und Mieter haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein Schaden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche wird nicht ausgeschlossen.
Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit im Einzelfall gesetzlich ein Widerrufsrecht oder eine besondere Informationspflicht besteht, bleiben auch diese Rechte unberührt.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 10 Einbeziehung und Vorrang des Einzelvertrags
Die verwendete Fassung dieser Bedingungen wird dem Mieter vor Unterzeichnung bereitgestellt, im Einzelvertrag bezeichnet und ihre Einbeziehung vereinbart. Für die Vermietung sind der Einzelvertrag und die wirksam einbezogenen Allgemeinen Mietbedingungen maßgeblich. Individualabreden haben Vorrang. Im Übrigen gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Stand: 30. August 2026